Ausnahmslos nehmen wir Ihre Aufträge nur zu folgenden Zeiten an:
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Für Aufträge sind die kompletten Unterlagen bei uns abzugeben. Eine Auftragserteilung mit nur teilweisen Unterlagen ist nicht möglich!
–SEPA und Vollmacht können Sie hier ausdrucken
Bei uns bekommen Sie auch vorreservierte Kennzeichen, für die dann bei den Gebühren nur 2,60 € verrechnet werden, statt 12,80 € für Wunschkennzeichen.
Erforderliche Unterlagen
a) Zulassung Neufahrzeuge
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Papier –Datenblatt des Herstellers
- eVB Nummer der Versicherung
- Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Vollmacht/Auftrag
b) Zulassung Gebrauchtfahrzeuge
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB Nummer der Versicherung
- Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Hauptuntersuchung- und AU- Bescheinigung
- Auftrag/Vollmacht
c) Kurzzeitzulassung (früher rote Kennzeichen)
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Hauptuntersuchung- und AU- Bescheinigung
- Fahrzeugschein, bzw. Brief, alternativ Kopie davon
- eVB Nummer, 7-stellige Versicherungsnummer (bekommen Sie von uns)
- Auftrag/Vollmacht
d) Zollkennzeichen
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Hauptuntersuchung- und AU- Bescheinigung
- Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB Nummer (bekommen Sie von uns)
- Auftrag/Vollmacht
Ablauf eines Zulassungsauftrages:
Sie übergeben uns die erforderlichen Unterlagen und wir erledigen für Sie den Gang zur Behörde. Sie erhalten die fertigen Unterlagen mit den Kennzeichen zurück.
Wir berechnen Ihnen eine Gebühr für unseren Service. Zusätzlich müssen Sie uns die Gebühren der Behörde entrichten, die uns vom LRA in Rechnung gestellt werden.