Versicherungen

Wir vermitteln ausschließlich Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen der  AXA-Versicherung AG

Kurzzeit-Kennzeichen-Versicherung

  • Kurzzeitkennzeichen können nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden

  • Das Fahrzeug steht im Bereich der Zulassungsstelle (z.B. beim Kauf eines Fahrzeugs)
  • Im Ausland wohnende Personen müssen persönlich erscheinen und sich entsprechend ausweisen

  • Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben (Ausnahme: Fahrt zur Prüfstelle)
  • Weitergabe an andere Personen für andere Fahrzeuge nicht möglich.

  • Schutzbrief inbegriffen
  • Sonderpreis für Kurzzeitkennzeichen beim Kauf einer Versicherung bei uns!

Die Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungs- und Probefahrten konzipiert und gelten insgesamt fünf  Tage. Bei uns erhalten Sie die hierzu erforderliche eVB.

Ablauf: Unter Vorlage Ihres Namen mit Anschrift erhalten Sie von uns die eVB, mit der Sie bei der Zulassungsstelle die Zulassungsformalitäten fortsetzen. Mit der zugeteilten Nummer fertigen wir dann für Sie die Kennzeichen, mit denen Sie die Zulassung bei der Zulassungsstelle abschließen können. Am rechten gelben Rand auf dem Kennzeichen ist der letzte Versicherungstag aufgedruckt. Für Fahrten ins europäische Ausland erhalten Sie von uns zusätzlich die hierfür erforderliche „Grüne Versicherungskarte“.


Ausfuhrkennzeichen-Versicherung

Sogenannte Internationale Kurzzeitkennzeichen (auch Zollkennzeichen) dienen zum Überführen von Fahrzeugen aus der BRD ins Ausland.  Erforderlich ist hierzu eine Versicherungsdoppelkarte, die Sie bei uns für 15 oder 30 Tage erhalten. Auch Versicherungen für einen längeren Zeitraum (z.B. 60 oder 90 Tage) haben wir vorrätig. Zusätzlich bekommen Sie bei uns die erforderliche „Grüne Versicherungskarte

Ablauf: Unter Vorlage Ihres Namen mit Anschrift erhalten Sie von uns  die Versicherungsdoppelkarte mit Grüner Versicherungkarte, mit denen Sie bei der Zulassungsstelle die Zulassungsformalitäten fortsetzen. Nach Bezahlen der erforderlichen Fahrzeugsteuer, der Zuteilung der Nummer durch die Zulassungsstelle fertigen wir für Sie die Kennzeichen mit denen Sie dann die Zulassung abschließen können. Am rechten roten Rand auf dem Kennzeichen ist der letzte Versicherungstag aufgedruckt.

 

Versicherungsschutz:

Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf die gesetzliche Mindestdeckung in Haftpflicht. Die Mindestdeckungssummen gem. Pflichtversicherungsgesetz betragen 7.500.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden.

Eine Voll- und/oder Teilkaskoversicherung, eine Insassenversicherung, eine Invaliditätsversicherung sowie eine Rechtschutzversicherung für Kraftfahrzeuge ist nicht Gegenstand der Versicherung.

Eine Erstattung der gezahlten Prämie erfolgt auch dann nicht, wenn das Fahrzeug im Anschluss an das Kurzzeitkennzeichen bei der AXA Versicherung AG versichert wird. Sollte eine Zulassung mit der eVB nicht erfolgen, so machen wir heute schon darauf aufmerksam, dass aus technischen Gründen eine Erstattung der Prämie bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.

 

Legitimation

Die Firma „kennzeichen-mayer“, vertreten durch Wilfried Enderle, ist tätig als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs 4 GewO, Registernummer D-2EVC-AOS7A-73. Eintragung ist zu überprüfen unter www.vermittlersregister.info Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleister, Graurheindorfer Straße 108 53177 Bonn. Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastraße 95 – 101, 89073 Ulm, Deutscher Industrie- und Handleskammertag (DHK) eV., Breitestraße 29, 10178 Berlin, Tel 01805 005850 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz) Schlichtungsstellen: Versicherungsobamnn e:V., Postfach 080632, 10006 Berlin Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, 10117 Berlin

 

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